Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, machen Sie Ihre Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche rechtzeitig (gerichtlich) geltend.
Ob ein Mangel an der Ware oder Dienstleistung verschuldet wurde oder nicht, ist unwesentlich. Das Nichteinhalten von Verträgen kann zu Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihrem Vertragspartner führen. Trifft den Vertragspartner an der Nicht- bzw. Schlechterfüllung ein Verschulden, können Sie zusätzlich Schadenersatzsprüche geltend machen.