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Produkthaftungsrecht

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, machen Sie Ihre Produkthaftungsansprüche innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend.

Im Gegensatz zur Gewährleistung hat der Unternehmer (Hersteller/Importeur/Händler) im Rahmen der Produkthaftung Schäden zu ersetzen, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind.