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Mietrecht

So gut wie jeder von uns ist als Mieter oder Vermieter mit dem Mietrecht / Bestandrecht konfrontiert. Das Bestandrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten. Primär ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung gelangt, weil viele Mieterschutzbestimmungen nämlich nur solche Bestandobjekte betreffen, die unter das Mietrechtsgesetz fallen.

Haben Sie daher als Mieter oder Vermieter ein mietrechtliches Problem bei Fragen zum Mietschutz, Nutzungsrecht, Mietzins, Thermenwartung etc., stehe ich Ihnen gerne bis zur (gerichtlichen) Durchsetzung Ihrer Rechte beratend zur Seite.