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Beraterhaftung

Die Kernaufgabe eines Beraters in der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche ist die bestmögliche Aufklärung des Kunden über mögliche Chancen und Risiken. Im Falle einer Falschberatung können dem Kunden Schadenersatzansprüche gegen seinen Berater für die Erteilung eines unrichtigen Rats zustehen.

Ich verfüge über langjährige Erfahrung, sowohl in der Beratung geschädigter Kunden als auch in der rechtlichen Vertretung auf Beraterseite, um Sie in diesem Rechtsgebiet optimal zu beraten.