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Arzthaftung

Nicht jeder Behandlungsfehler ist ein Kunstfehler. Im Bereich der Arzthaftung geht es um die zentrale Frage, ob die Behandlung eines Arztes unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten erfolgt ist.

Verstößt der Arzt gegen diese Sorgfaltspflichten, so ist er und/oder das Krankenhaus (Krankenhausträger) dem Patienten zum Schadenersatz (u.a. Schmerzensgeld, Heilungskosten etc.) verpflichtet.

Ich vertrete sowohl Patienten bei der (gerichtlichen) Durchsetzung als auch Krankenanstalten und/oder Ärzte bei der Abwehr derartiger Ansprüche.